Beitragsordnung des Brandenburgischen Landesverbandes der Pilzsachverständigen e.V. (BLP)

  1. Die Beiträge werden mit Erwerb der Mitgliedschaft und zum Beginn eines jeden Geschäftsjahres fällig. Die Beiträge sind innerhalb eines Monats nach Fälligkeit zu entrichten. Der BLP ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Auf Wunsch werden Spendenquittungen ausgestellt.
  2. Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder:
    1. 2.1.  sofern nicht 2.2. wirksam 30,00 €
    2. 2.2.  Schüler, Stundenten, Auszubildende 50 % des regulären Beitrags
    3. 2.3.  Bei Geringverdienern mit einem monatlichen Einkommen bis 400,00 € netto
    (gegenwärtig z.B. Minijobs und ALG II) wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 % des Regelbeitrages erhoben. Voraussetzung ist, dass das geringe Einkommen schriftlich nachgewiesen wird.Bei Doppelmitgliedschaften (Ehe- und Lebensgemeinschaften) wird für einen Partner eine Beitragsermäßigung von 50 % gewährt.Eine freiwillige Erhöhung des Jahresbeitrages ist in unbegrenzter Höhe möglich.
  3. Fördernde Mitglieder bestimmen ihren Beitrag selbst. Er muss jedoch mindestens die Hälfte des regulären Beitrages betragen.
  4. Ehrenmitgliedern ist die Zahlung eines Jahresbeitrages freigestellt.
  5. Der Austritt aus dem PLB hebt die Verpflichtung zur Zahlung fällig gewordener Beiträge nicht auf.

Diese Beitragsordnung wurde auf der Gründerversammlung des BLP beschlossen und tritt am 21.02.2008 in Kraft und löst die bisherige Fassung vom 01.10.2003 ab.

Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 20.02.2008
gez. André Bauer Schriftführer

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